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Amtsgericht Zeitz

Kontakt

Amtsgericht Zeitz
Herzog-Moritz-Platz 1
06712 Zeitz

Postfach 1116
06691 Zeitz

Tel.: 03441 660-0
Fax: 03441 660-119

E-Mail: ag-zz(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.ag-zz.sachsen-anhalt.de

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

Es ist nicht zulässig, über die allgemeine E-Mail-Adresse des Amtsgerichts rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen, Sachstandsanfragen zu erledigen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt!

Soweit Sie nicht gesetzlich zur Nutzung elektronischer Übermittlungswege verpflichtet sind, nutzen Sie daher in Rechtssachen, unter Angabe des Akten- oder Geschäftszeichens oder der Grundbuchblattnummer und Ihrer vollständigen Postanschrift, grundsätzlich die Briefpost oder -soweit zulässig- das Telefax.
Aufgrund bestehender Regelungen können auf der allgemeinen E-Mail-Adresse eingehende Nachrichten in Rechtssachen weder weitergeleitet noch bearbeitet werden!

Für die Einreichung elektronischer Dokumente bedarf es sicherer Übermittlungswege (beA, BebPo, DE-Mail etc.) zur Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Zulässige Dateiformate sind hier ausschließlich „PDF“ und „Tiff“. Übersenden Sie keine Word-Dokumente!
Weitere aktuelle Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERW) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. ______________________________________________________________________________________

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen vorzugsweise schriftlich an uns.

Das Telefon ist vor allem geeignet, Termine abzusprechen.  

In Grundbuch- und Nachlasssachen werden außerhalb der Sprechzeiten keine Telefonate angenommen.

Bitte rufen Sie generell mittwochs nicht nach 12 Uhr an.

Die anruffreien Zeiten dienen der geordneten Bearbeitung aller Anliegen.

Die Durchwahlnummern der Abteilungen finden Sie hier.
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Kontaktformular

Bitte beachten Sie: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justiz-behörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr:

Das Amtsgericht Zeitz ist auch über DE-Mail erreichbar: ag-zeitz(at)egvp.de-mail.de

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Zeitz übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Zeitz.
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuchsachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.

Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie über diesen Link.

Gerichts- und Geschäftsleitung

Direktorin: Frau Zufall
Geschäftsleiterin: Frau Sahki
stellv. Geschäftsleiterin: Frau Keilhaue

Die Gerichts- und Geschäftsleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

Sprechzeiten

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: in Grundbuch- u. Nachlasssachen keine Sprechzeiten, in anderen Sachen 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie schon aus Sicherheitsgründen spätestens zum Ende der jeweiligen Sprechzeit das Gericht verlassen müssen. Berücksichtigen Sie bitte, dass möglicherweise schon andere warten. Zumindest in Angelegenheiten, die voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Ohne Terminvereinbarung müssen Sie das Gericht möglicherweise unverrichteter Dinge wieder verlassen.

Eilsachen und Bereitschaftsdienst

Sie können sich auch außerhalb der Sprechzeiten in Eilsachen (z.B. Anträge auf einstweilige Verfügungen oder Anordnungen) an uns wenden. In den Zeiten, in denen das Gericht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an unsere Vermittlung (03441-6600).

Wenn das Gericht nicht besetzt ist, steht von 6-21 Uhr der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Naumburg, Weißenfels und Zeitz in Eilsachen (vor allem für Anträge des Burgenlandkreises und der Staatsanwaltschaft) bereit. In diesen Zeiten können Sie den jeweils zuständigen Richter über die Polizei erreichen.

Hinweise

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.

Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert.

Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Wir können Ihnen auf diesen Seiten nur allgemeine Informationen zu Rechtsthemen geben. Es lässt sich aus praktischen Gründen auch nicht immer ermöglichen, alle Inhalte stets aktuell zu halten. Die Inhalte von Broschüren können an Aktualität eingebüßt haben. Soweit wir auf Internet-Seiten Dritter verweisen, distanzieren wir uns (nur rein vorsorglich) von den Inhalten dieser Seiten, auf deren Veränderungen wir keinen Einfluss haben.  

Sicherheitskontrolle

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Planung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis, Pass, Führerschein oder Schwerbehindertenausweis mit Lichtbild bei der Eingangskontrolle vor. Geräte, mit denen Ton- und/oder Bildaufnahmen gefertigt werden können (insbesondere Kameras und Handys) sind auf Verlangen des zuständigen Wachtmeisters in der Wachtmeisterei abzugeben.

Hausordnung

Die Hausordnung ist zu beachten. Ton- und/oder Bildaufnahmen sind in den Räumen des Justizgebäudes nicht gestattet, soweit nicht der Direktor des Amtsgerichts oder der Pressesprecher des Landgerichts Halle bzw. in Sitzungen der die Sitzungsgewalt ausübende Richter oder Rechtspfleger die Aufnahme ausdrücklich gestattet hat.

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